Entscheidungsstichwort (Thema)
Maklervertrag. Nachweismakler. unbefugte Weitergabe der Maklerinformation an Dritte: Provisionspflichtklausel in AGB. positive Vertragsverletzung. Schadensberechnung
Leitsatz (redaktionell)
1. Eine AGB-Klausel, nach der ein Maklerkunde einem Nachweismakler auch dann Provision schuldet, wenn er den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Hauptvertrag abschließt, hält der Inhaltskontrolle stand.
2. Zur Frage, in welchem Umfang der Maklerkunde auch ohne besondere Absprache zur vertraulichen Behandlung der vom Makler erhaltenen Information verpflichtet ist.
3. Zur Berechnung des Schadens, der einem Makler durch die unbefugte Weitergabe des von ihm geführten Nachweises entstanden ist.
Normenkette
BGB §§ 652, 276; AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 1
Verfahrensgang
KG Berlin (Entscheidung vom 18.02.1985; Aktenzeichen 10 U 3125/84) |
LG Berlin (Entscheidung vom 10.04.1984; Aktenzeichen 10 O 342/83) |
Fundstellen
Haufe-Index 537903 |
NJW 1987, 2431 |
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