Entscheidungsstichwort (Thema)

Maklervertrag. Nachweismakler. unbefugte Weitergabe der Maklerinformation an Dritte: Provisionspflichtklausel in AGB. positive Vertragsverletzung. Schadensberechnung

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Eine AGB-Klausel, nach der ein Maklerkunde einem Nachweismakler auch dann Provision schuldet, wenn er den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Hauptvertrag abschließt, hält der Inhaltskontrolle stand.

2. Zur Frage, in welchem Umfang der Maklerkunde auch ohne besondere Absprache zur vertraulichen Behandlung der vom Makler erhaltenen Information verpflichtet ist.

3. Zur Berechnung des Schadens, der einem Makler durch die unbefugte Weitergabe des von ihm geführten Nachweises entstanden ist.

 

Normenkette

BGB §§ 652, 276; AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 1

 

Verfahrensgang

KG Berlin (Entscheidung vom 18.02.1985; Aktenzeichen 10 U 3125/84)

LG Berlin (Entscheidung vom 10.04.1984; Aktenzeichen 10 O 342/83)

 

Fundstellen

Haufe-Index 537903

NJW 1987, 2431

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