Entscheidungsstichwort (Thema)

Feststellungsklage bei fehlender Feststellung eines Beschlussergebnisses der Gesellschafterversammlung

 

Leitsatz (redaktionell)

Hat der Leiter der Gesellschafterversammlung einer GmbH das rechtliche Beschlussergebnis nicht festgestellt, weil die Gesellschafter sich über die Stimmberechtigung nicht einigen konnten, so kann auf Feststellung geklagt werden, dass der beantragte Beschluss gefasst wurde.

 

Fundstellen

Haufe-Index 714207

BB 1996, 11

NJW 1996, 259

ZIP 1995, 1982

DNotZ 1996, 689

GmbHR 1996, 47

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