Entscheidungsstichwort (Thema)
Feststellungsklage bei fehlender Feststellung eines Beschlussergebnisses der Gesellschafterversammlung
Leitsatz (redaktionell)
Hat der Leiter der Gesellschafterversammlung einer GmbH das rechtliche Beschlussergebnis nicht festgestellt, weil die Gesellschafter sich über die Stimmberechtigung nicht einigen konnten, so kann auf Feststellung geklagt werden, dass der beantragte Beschluss gefasst wurde.
Fundstellen
Haufe-Index 714207 |
BB 1996, 11 |
NJW 1996, 259 |
ZIP 1995, 1982 |
DNotZ 1996, 689 |
GmbHR 1996, 47 |
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