Entscheidungsstichwort (Thema)

Risikofaktor verdeckte Gewinnausschüttung. Keine verdeckte Gewinnausschüttung mit Zahlung an nur bei Vertragsschluß vom Gesellschafter beherrschte GmbH

 

Leitsatz (redaktionell)

Für die Frage, ob bei einer verdeckten Gewinnausschüttung im Rahmen eines Austauschvertrages die Leistung einer von dem begünstigten Gesellschafter beherrschten GmbH zufließen würde, ist auf den Gesellschafterbesten im Zeitpunkt der Inanspruchnahme der GmbH aus dem Vertrag und nicht auf dessen Abschluß abzustellen.

 

Fundstellen

Haufe-Index 714248

BB 1996, 128

NJW 1996, 589

ZIP 1996, 68

DNotZ 1996, 810

GmbHR 1996, 111

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