Entscheidungsstichwort (Thema)
Vorenthaltung der Mietsache. Abtretung des Herausgabeanspruchs
Leitsatz (redaktionell)
Zur Frage, ob eine Vorenthaltung der Mietsache gegenüber dem Vermieter auch dann anzunehmen ist, wenn der Vermieter den Herausgabeanspruch und Räumungsanspruch abgetreten hat.
Normenkette
BGB §§ 556, 557 Abs. 1 S. 1 Fassung 1967-12-21, § 557 Fassung 1967-12-21, § 985
Fundstellen
Haufe-Index 538028 |
JZ 1983, 69 |
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