Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorenthaltung der Mietsache. Abtretung des Herausgabeanspruchs

 

Leitsatz (redaktionell)

Zur Frage, ob eine Vorenthaltung der Mietsache gegenüber dem Vermieter auch dann anzunehmen ist, wenn der Vermieter den Herausgabeanspruch und Räumungsanspruch abgetreten hat.

 

Normenkette

BGB §§ 556, 557 Abs. 1 S. 1 Fassung 1967-12-21, § 557 Fassung 1967-12-21, § 985

 

Fundstellen

Haufe-Index 538028

JZ 1983, 69

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