Entscheidungsstichwort (Thema)

Anspruch aus BGB § 951 abdingbar. Folgen der Duldung der Errichtung von Bauten des Mieters

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Ansprüche aus BGB §§ 547, 684 oder BGB § 951 auf Ersatz des Wertes von Einbauten, die ein Mieter vorgenommen hat, können abbedungen werden (Aufrechterhaltung BGH, 1957-02-26, VIII ZR 277/56, LM Nr 9 zu § 951 BGB).

2. Duldet der Vermieter, daß der Mieter auf dem Mietgrundstück entgegen dem Mietvertrag Bauten errichtet, so liegt darin nicht schon das Einverständnis des Vermieters, diese Bauten nach Beendigung des Mietverhältnisses zu übernehmen und den Mieter für seine Aufwendungen zu entschädigen.

 

Normenkette

BGB §§ 547, 684, 812, 951 i.V.m. § 812

 

Fundstellen

Haufe-Index 538024

NJW 1959, 2163

MDR 1959, 1007

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