Entscheidungsstichwort (Thema)

Entschädigungspflicht bei objektiv rechtswidriger Erteilung der Baugenehmigung für die Wohnbebauung eines gesundheitsgefährdenden Altlastengrundstücks in Nordrhein-Westfalen bei im Genehmigungszeitpunkt nicht erkennbarer Gefährdung

 

Leitsatz (redaktionell)

Eine Baugenehmigung, die sich wegen späterer Aufdeckung des im Baugrundstück verborgenen Gefahrenpotentials ("Altlasten") als rechtswidrige Maßnahme im Sinne des Ordnungsbehördengesetzes von Nordrhein-Westfalen § 39 Abs 1 Buchst b (juris: OBG NW) darstellt, begründet keine Ersatzpflicht nach diesem Gesetz, wenn die Baugenehmigungsbehörde trotz sorgfältiger und gewissenhafter Prüfung im Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung die für Leben und Gesundheit künftiger Bewohner drohende Gefahr nicht erkennen konnte.

 

Normenkette

OBG NW § 39 Abs. 1 Buchst. b; BauO NW 1984 § 3 Abs. 1

 

Verfahrensgang

OLG Hamm (Entscheidung vom 09.10.1991; Aktenzeichen 11 U 58/91)

LG Bochum (Entscheidung vom 20.12.1990; Aktenzeichen 8 O 545/89)

 

Fundstellen

Haufe-Index 538279

BGHZ, 191

NJW 1993, 2615

NVwZ 1993, 1126

BRS 1993, 419

Englert / Grauvogl / Maurer 2004 2004, 942

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