Entscheidungsstichwort (Thema)

Anteiliger Rückerstattungsanspruch vom Disagio bei vorzeitiger Kündigung des Darlehens; 30jährige Verjährungsfrist

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Ist ein Disagio als laufzeitabhängiger Ausgleich für einen niedrigeren Nominalzins vereinbart, so kann der Darlehensnehmer bei vorzeitiger Beendigung des Darlehens eine anteilige Rückerstattung verlangen, auch wenn der Vertrag eine vorzeitige Kündigung vorsah und dem Darlehensgeber das Recht einräumte, den Zinssatz veränderten Marktverhältnissen anzupassen.

2. Für den Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Disagios gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von 30 Jahren.

 

Orientierungssatz

Zitierungen zu Leitsatz 2: Fortführung BGH, 1990-05-29, XI ZR 231/89, BGHZ 111, 287 und BGH, 1990-10-23, XI ZR 313/89, BGHZ 112, 352.

 

Normenkette

BGB §§ 195, 197, 607, 812

 

Verfahrensgang

OLG Hamm (Entscheidung vom 02.12.1992; Aktenzeichen 31 U 165/92)

LG Münster (Entscheidung vom 13.05.1992; Aktenzeichen 14 O 86/92)

 

Fundstellen

Haufe-Index 542492

BB 1993, 2332

NJW 1993, 3257

ZIP 1993, 1700

ZBB 1994, 59

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge