Entscheidungsstichwort (Thema)

Wirtschaftliche Verflechtung zwischen Makler und Verkäufer eines Grundstücks

 

Leitsatz (redaktionell)

Es entsteht kein Anspruch auf Zahlung einer Maklerprovision, wenn der in Aussicht genommene Kaufvertrag zwischen dem Auftraggeber und einer Kapitalgesellschaft (GmbH) abgeschlossen wird, deren Stammkapital die Maklerfirma (Kommanditgesellschaft) in einem solchen Maß (hier 90%) hält, daß Handlungen der Kapitalgesellschaft in ausschlaggebender Weise von der Maklerfirma bestimmt werden.

 

Orientierungssatz

So auch die Entscheidung des KG Berlin, 1968-05-16, 10 U 311/68, NJW 1968, 1782.

 

Normenkette

BGB § 652

 

Fundstellen

Haufe-Index 537896

NJW 1971, 1839

MDR 1971, 830

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