Entscheidungsstichwort (Thema)
Wirtschaftliche Verflechtung zwischen Makler und Verkäufer eines Grundstücks
Leitsatz (redaktionell)
Es entsteht kein Anspruch auf Zahlung einer Maklerprovision, wenn der in Aussicht genommene Kaufvertrag zwischen dem Auftraggeber und einer Kapitalgesellschaft (GmbH) abgeschlossen wird, deren Stammkapital die Maklerfirma (Kommanditgesellschaft) in einem solchen Maß (hier 90%) hält, daß Handlungen der Kapitalgesellschaft in ausschlaggebender Weise von der Maklerfirma bestimmt werden.
Orientierungssatz
So auch die Entscheidung des KG Berlin, 1968-05-16, 10 U 311/68, NJW 1968, 1782.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 537896 |
NJW 1971, 1839 |
MDR 1971, 830 |
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