Leitsatz (amtlich)

Die nachwirkende Treupflicht verbietet es dem ausgeschiedenen Geschäftsführer einer GmbH, einen vor seiner Abberufung geschlossenen Vertrag der GmbH zur Durchführung auf eigene Rechnung an sich zu ziehen; die GmbH kann in diesem Fall verlangen, daß er den Vertrag als auf ihre Rechnung ausgeführt gelten läßt.

 

Fundstellen

Haufe-Index 647883

NJW 1977, 247

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