Entscheidungsstichwort (Thema)

Haftung des Geschäftsführers für einen der GmbH nachteiligen Beratungsvertrag

 

Leitsatz (redaktionell)

Ein GmbH-Geschäftsführer haftet der GmbH wegen der Verletzung seiner Pflichten, wenn er für die GmbH einen Beratungsvertrag abschließt und die Anweisung von Honoraren veranlaßt, obwohl er hätte erkennen müssen, daß der Berater persönlich über keine ausreichende Qualifikation verfügte und die abgerechneten Leistungen für die Gesellschaft unbrauchbar waren.

 

Fundstellen

Haufe-Index 714196

NJW 1997, 741

NWB 1997, 1117

ZIP 1997, 199

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