Entscheidungsstichwort (Thema)
Zustandekommen eines Maklerauftrages mit Alleinauftrag
Leitsatz (redaktionell)
Grundsätzlich liegt in dem einem Makler erteilten Auftrag, ein bestimmtes Geschäft mit einem bestimmten Interessenten zu fördern, und in der Abrede, zu diesem Zweck über das Geschäft Stillschweigen zu bewahren, weder ein Alleinauftrag noch macht sich der Auftraggeber schadenersatzpflichtig, wenn er einen weiteren Makler damit beauftragt, das Geschäft mit einem anderen Interessenten zustande zu bringen.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 542354 |
NJW 1967, 198 |
MDR 1967, 122 |
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