Entscheidungsstichwort (Thema)

gleichzeitige Auswechselung aller Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft

 

Leitsatz (amtlich)

1. Eine gleichzeitige Auswechselung aller Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft ist in der Weise möglich, daß jeder bisherige Gesellschafter seinen Gesellschaftsanteil mit Zustimmung der anderen auf einen Rechtsnachfolger überträgt.

2. Ein ausgeschiedener Gesellschafter braucht sich ein gegen die Gesellschaft ergangenes Urteil jedenfalls dann nicht entgegenhalten zu lassen, wenn er schon vor der Klageerhebung ausgeschieden war.

 

Orientierungssatz

So auch die Entscheidung des BGH vom 28.04.1954, II ZR 8/53, NJW 1954, 1155.

 

Fundstellen

Haufe-Index 648997

BGHZ 44, 229

BGHZ, 229

NJW 1966, 499

DNotZ 1966, 504

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