Entscheidungsstichwort (Thema)
gleichzeitige Auswechselung aller Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft
Leitsatz (amtlich)
1. Eine gleichzeitige Auswechselung aller Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft ist in der Weise möglich, daß jeder bisherige Gesellschafter seinen Gesellschaftsanteil mit Zustimmung der anderen auf einen Rechtsnachfolger überträgt.
2. Ein ausgeschiedener Gesellschafter braucht sich ein gegen die Gesellschaft ergangenes Urteil jedenfalls dann nicht entgegenhalten zu lassen, wenn er schon vor der Klageerhebung ausgeschieden war.
Orientierungssatz
So auch die Entscheidung des BGH vom 28.04.1954, II ZR 8/53, NJW 1954, 1155.
Fundstellen
Haufe-Index 648997 |
BGHZ 44, 229 |
BGHZ, 229 |
NJW 1966, 499 |
DNotZ 1966, 504 |
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