Leitsatz (redaktionell)

Zur Frage, ob ein Kriegsteilnehmer, der nach dem Kriege nicht zu seiner Familie zurückkehrte, als verschollen galt und für tot erklärt wurde, dem Träger der Invalidenversicherung für die den Angehörigen gewährten Hinterbliebenenrenten schadensersatzpflichtig ist.

 

Normenkette

BGB §§ 823, 826; StGB § 170

 

Fundstellen

Haufe-Index 542408

NJW 1963, 1402

NJW 1963, 579

NJW 1963, 949

JR 1963, 300

JZ 1964, 178

MDR 1963, 398

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