Entscheidungsstichwort (Thema)

AGB: Einordnung von vorgegebenen Wahlmöglichkeiten und offenen Stellen als Vertragsbedingungen in einem vorformulierten Formular des Verwenders

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Sehen Formulare für den Vertragspartner des Verwenders Wahlmöglichkeiten vor, denen ein vorformulierter Vorschlag hinzugefügt ist, handelt es sich um gestellte Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von AGBG § 1 Abs 1, wenn der Vorschlag durch die Gestaltung des Formulars im Vordergrund steht und die anderen Wahlmöglichkeiten überlagert.

2. Enthält das Formular lediglich offene Stellen, die vom Vertragspartner nach seiner freien Entscheidung als selbständige Ergänzung auszufüllen sind, ohne daß vom Verwender vorformulierte Entscheidungsvorschläge hinzugefügt wurden, stellt dieser Formularteil keine Allgemeine Geschäftsbedingung dar.

 

Orientierungssatz

Hier: Alternative Gestaltung von Laufzeitklauseln in Versicherungsverträgen.

 

Normenkette

AGBG § 1 Abs. 1

 

Verfahrensgang

OLG Hamburg (Entscheidung vom 23.11.1994; Aktenzeichen 5 U 137/92)

LG Hamburg (Entscheidung vom 16.04.1992; Aktenzeichen 324 O 792/91)

 

Fundstellen

Haufe-Index 537895

BB 1996, 611

NJW 1996, 1208

NJW 1996, 1676

ZIP 1996, 506

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