Entscheidungsstichwort (Thema)
AGB: Einordnung von vorgegebenen Wahlmöglichkeiten und offenen Stellen als Vertragsbedingungen in einem vorformulierten Formular des Verwenders
Leitsatz (redaktionell)
1. Sehen Formulare für den Vertragspartner des Verwenders Wahlmöglichkeiten vor, denen ein vorformulierter Vorschlag hinzugefügt ist, handelt es sich um gestellte Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von AGBG § 1 Abs 1, wenn der Vorschlag durch die Gestaltung des Formulars im Vordergrund steht und die anderen Wahlmöglichkeiten überlagert.
2. Enthält das Formular lediglich offene Stellen, die vom Vertragspartner nach seiner freien Entscheidung als selbständige Ergänzung auszufüllen sind, ohne daß vom Verwender vorformulierte Entscheidungsvorschläge hinzugefügt wurden, stellt dieser Formularteil keine Allgemeine Geschäftsbedingung dar.
Orientierungssatz
Hier: Alternative Gestaltung von Laufzeitklauseln in Versicherungsverträgen.
Normenkette
Verfahrensgang
OLG Hamburg (Entscheidung vom 23.11.1994; Aktenzeichen 5 U 137/92) |
LG Hamburg (Entscheidung vom 16.04.1992; Aktenzeichen 324 O 792/91) |
Fundstellen
Haufe-Index 537895 |
BB 1996, 611 |
NJW 1996, 1208 |
NJW 1996, 1676 |
ZIP 1996, 506 |
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