Entscheidungsstichwort (Thema)

Gesellschafter-Bürgschaft als Eigenkapitalersatz

 

Leitsatz (redaktionell)

Für das eine Umqualifizierung von Fremdkapital in Eigenkapitalersatz auslösende Stehenlassen einer Gesellschafterhilfe (Darlehen, Bürgschaft) über den Zeitpunkt des Eintritts der Gesellschafterkrise hinaus ist es nicht erforderlich, dass die Weitergewährung auf einer ausdrücklich oder konkludent mit der Gesellschaft getroffenen Finanzierungsabrede beruht. Auch eine ohne rechtsgeschäftliche Verbindlichkeit einer kreditunwürdig gewordenen Gesellschaft belassene Gesellschafterleistung ersetzt in gesellschaftsrechtlich zu missbilligender Weise notwendiges Eigenkapital.

 

Fundstellen

Haufe-Index 714175

DNotZ 1993, 671

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