Entscheidungsstichwort (Thema)
Begriff der Fernwärme: Meßverfahren für Warmwasserversorgung; Berechtigung zur Zahlungsverweigerung
Leitsatz (redaktionell)
1. Für die Einordnung gelieferter Wärme als Fernwärme kommt es nicht darauf an, ob die Zahl der Wärmeabnehmer von vornherein feststeht oder nicht.
2. Die Kosten für die Warmwasserversorgung darf der Fernwärmelieferant ohne eine entsprechende vertragliche Grundlage nicht analog den Kosten der Heizwärmeversorgung anhand der Teilstriche von Heizkostenverteilern auf die einzelnen Abnehmer umlegen.
3. Offensichtliche, zur Zahlungsverweigerung berechtigende Fehler iS AVBFernwärmeV § 30 Nr 1 sind nur solche, die zu einer Zuvielforderung des Fernwärmeunternehmens führen.
Orientierungssatz
Zitierung: Fortführung BGH, 1989-10-25, VIII ZR 229/88.
Normenkette
AVBFernwärmeV § 1 Abs. 1, §§ 18, 30 Nr. 1; HeizkostenV
Verfahrensgang
KG Berlin (Entscheidung vom 14.11.1988; Aktenzeichen 22 U 1168/88) |
LG Berlin (Entscheidung vom 22.01.1988; Aktenzeichen 26 O 202/87) |
Fundstellen
Dokument-Index HI537557 |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen