Entscheidungsstichwort (Thema)

Verstoß gegen ZPO § 308 Abs. 1. Ergänzende Auslegung einer Wertsicherungsklausel

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Zur Frage, ob ein Verstoß gegen ZPO § 308 Abs. 1, den das Gericht des ersten Rechtszuges dadurch begangen hat, daß es einen mit der Klage nicht geltend gemachten Anspruch dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt hat, durch den Antrag des Klägers auf Zurückweisung der Berufung des Beklagten geheilt wird.

2. Zur Frage der Möglichkeit der ergänzenden Auslegung einer nicht wirksam gewordenen Wertsicherungsklausel, deren Unwirksamkeit die Vertragsteile bei Abschluß des Vertrages annahmen, deren Erfüllung sie aber dennoch wünschten.

 

Normenkette

ZPO § 308 Abs. 1; BGB § 157; WährG § 3

 

Fundstellen

Haufe-Index 542361

DNotZ 1979, 418

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