Entscheidungsstichwort (Thema)
Maklerprovisionsanspruch ohne Kenntnis des Kunden von der Kausalität der Maklertätigkeit für den Vertragsabschluß
Leitsatz (redaktionell)
Auf die Kenntnis des Maklerkunden von der für den Hauptvertrag kausalen Maklertätigkeit kommt es jedenfalls dann nicht an, wenn feststeht, daß der Kunde den Hauptvertrag auch mit Kenntnis nicht anders abgeschlossen haben würde.
Normenkette
Verfahrensgang
OLG Hamm (Entscheidung vom 11.01.1993; Aktenzeichen 18 U 143/92) |
LG Bielefeld (Entscheidung vom 19.03.1992; Aktenzeichen 6 O 321/91) |
Fundstellen
Dokument-Index HI542266 |
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