Entscheidungsstichwort (Thema)

Maklerprovisionsanspruch ohne Kenntnis des Kunden von der Kausalität der Maklertätigkeit für den Vertragsabschluß

 

Leitsatz (redaktionell)

Auf die Kenntnis des Maklerkunden von der für den Hauptvertrag kausalen Maklertätigkeit kommt es jedenfalls dann nicht an, wenn feststeht, daß der Kunde den Hauptvertrag auch mit Kenntnis nicht anders abgeschlossen haben würde.

 

Normenkette

BGB § 652

 

Verfahrensgang

OLG Hamm (Entscheidung vom 11.01.1993; Aktenzeichen 18 U 143/92)

LG Bielefeld (Entscheidung vom 19.03.1992; Aktenzeichen 6 O 321/91)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI542266

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