Entscheidungsstichwort (Thema)
Architektenvertrag: Unwirksamkeit. Bereicherung des Bauherrn
Leitsatz (redaktionell)
Zum Umfang der Bereicherung des Bauherrn, wenn der Architektenvertrag gemäß MietRVerbG Art 10 § 3 unwirksam ist.
Orientierungssatz
Hat der Architekt eine Leistung erbracht, obwohl ihm kein Auftrag erteilt worden ist, oder obwohl der Architektenvertrag wegen eines Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nach BGB § 134 nichtig ist, kann er den Wert der Leistung nach Bereicherungsgrundsätzen ersetzt verlangen (Ergänzung BGH, 1977-11-10, VII ZR 321/75, BGHZ 70, 12).
Normenkette
BGB §§ 134, 812 Abs. 1 S. 1, § 818 Abs. 2-3; MietRVerbG Art. 10 § 3; AIHonO § 10 Abs. 5, §§ 10, 15-16
Verfahrensgang
OLG Düsseldorf (Entscheidung vom 13.05.1980; Aktenzeichen 23 U 204/79) |
LG Düsseldorf (Entscheidung vom 30.10.1979; Aktenzeichen 10 O 112/79) |
Fundstellen
Haufe-Index 538065 |
NJW 1982, 879 |
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