Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur Anwendbarkeit des WoEigG §§ 43ff, wenn der Erwerber noch nicht Eigentümer ist und auch nicht Eigentümer werden will

 

Orientierungssatz

Eine Wohnungseigentumssache liegt nicht vor, wenn der Betroffene weder in der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wohnt noch die Wohnung nutzt, sondern an der Feststellung interessiert ist, keine Bindungen hinsichtlich der Wohnung zu haben.

 

Normenkette

WoEigG § 43

 

Fundstellen

Haufe-Index 542434

NJW 1974, 1140

JR 1974, 382

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