Entscheidungsstichwort (Thema)
Zur Anwendbarkeit des WoEigG §§ 43ff, wenn der Erwerber noch nicht Eigentümer ist und auch nicht Eigentümer werden will
Orientierungssatz
Eine Wohnungseigentumssache liegt nicht vor, wenn der Betroffene weder in der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wohnt noch die Wohnung nutzt, sondern an der Feststellung interessiert ist, keine Bindungen hinsichtlich der Wohnung zu haben.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 542434 |
NJW 1974, 1140 |
JR 1974, 382 |
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