Entscheidungsstichwort (Thema)
Widerruf einer in der Privatwohnung unterzeichneten, vom Sohn als Kreditnehmer veranlaßten Sicherungszweckerklärung nach HWiG; Wirksamkeit formularmäßiger Haftungserweiterung durch Unterzeichnung eines besonderen Hinweisformulars
Leitsatz (redaktionell)
HWiG § 1 (juris: HTürGG) ist nicht anwendbar, wenn ein Kreditnehmer seine Mutter in ihrer Wohnung veranlaßt, eine Sicherungszweckerklärung zugunsten der ihm Kredit gewährenden Bank zu unterschreiben (im Anschluß an BGH, 1993-03-09, XI ZR 179/92, WM IV 1993, 683).
2. Eine formularmäßige Zweckerklärung, die den Sicherungszweck über den durch den Anlaß bestimmten Rahmen hinaus auf sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche des Sicherungsnehmers gegen einen Dritten erweitert, bleibt überraschend, auch wenn vom Sicherungsgeber eine zusätzliche Formularerklärung unterschrieben wird, die auf die Zweckerweiterung hinweist; es bedarf eines individuellen Hinweises, der die Gewähr dafür bietet, daß der Sicherungsgeber sich der vollen Tragweite seiner Erklärung bewußt wird.
Normenkette
HTürGG § 1 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 1191; AGBG § 3
Verfahrensgang
OLG München (Entscheidung vom 10.08.1994; Aktenzeichen 15 U 1763/94) |
LG München I (Entscheidung vom 10.12.1993; Aktenzeichen 10 O 19754/93) |
Fundstellen
Haufe-Index 542498 |
BGHZ, 55 |
BB 1996, 17 |
NJW 1996, 191 |
ZIP 1995, 1979 |
JZ 1996, 796 |
ZBB 1996, 59 |
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