Entscheidungsstichwort (Thema)

Gefälligkeitsmiete

 

Leitsatz (redaktionell)

Grundsätzlich ist ein Mietvertrag auch dann zu bejahen, wenn das Entgelt für die Überlassung einer Wohnung sehr niedrig festgesetzt ist (sog. Gefälligkeitsmiete).

 

Normenkette

BGB § 535

 

Fundstellen

Dokument-Index HI538033

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge