Leitsatz (amtlich)
Zwischen einer Gruppe von Familiengesellschaften, an denen 2 Stämme paritätisch beteiligt sind, und einem Unternehmen, an dem diese Gesellschaften zusammen mehr als 50 % der Anteile innehaben, kann ein Abhängigkeitsverhältnis bestehen.
Fundstellen
Haufe-Index 650038 |
BGHZ, 193 |
NJW 1974, 855 |
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