Entscheidungsstichwort (Thema)

Abstraktes Kontrollverfahren für vollständiges Verwendungsverbot von AGBs mit individuellen Ausfüllungsmöglichkeiten

 

Leitsatz (redaktionell)

Eine mit Leerräumen versehene Formularklausel, die nur durch Ausfüllung im Einzelfall einen eigenen Regelungsgehalt erlangt, ist nur dann im Verfahren nach AGBG § 13 einschränkungslos zu verbieten, wenn alle denkbaren Ausfüllungsmöglichkeiten der Inhaltskontrolle nach AGBG §§ 9 bis 11 nicht standhalten. Andernfalls muß sich das Verfahren auf bestimmte Vervollständigungskombinationen beschränken.

 

Orientierungssatz

Hier: Beschränkung des Verbots einer ausfüllungsbedürftigen Zinsberechnungsklausel auf die konkrete Ausfüllungsform bei vierteljährlicher Zinsberechnung nach dem Schuldsaldo zu Beginn des Vierteiljahres in Kreditverträgen, in denen zugleich monatliche Tilgungsleistungen vereinbart sind, wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot.

 

Normenkette

AGBG § 9 Abs. 1, § 13

 

Verfahrensgang

OLG Düsseldorf (Entscheidung vom 10.01.1991; Aktenzeichen 6 U 84/90)

LG Düsseldorf (Entscheidung vom 07.03.1990; Aktenzeichen 12 O 337/89)

 

Fundstellen

Haufe-Index 538087

BB 1992, 169

NJW 1992, 503

ZIP 1992, 24

ZBB 1992, 58

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