Entscheidungsstichwort (Thema)

Nachbarrechtlicher Beseitigungsanspruch wegen Bodenkontaminierung vom benachbarten Betriebsgelände: Umfang; Störereigenschaft nach Betriebsaufgabe

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Sind vom Betriebsgelände einer Firma Bodenverunreinigungen (hier insbesondere: Perchlorethylen) in das Nachbargrundstück eingedrungen, so bleibt diese Firma Störer in bezug auf diese Beeinträchtigung, auch wenn sie ihren Betrieb inzwischen ganz eingestellt hat.

2. Der Anspruch des beeinträchtigten Eigentümers nach BGB § 1004 Abs 1 S 1 scheitert in einem solchen Fall nicht daran, daß die eingedrungenen Schadstoffe eine enge Verbindung mit dem Boden eingegangen sind und sich deren Beseitigung nur noch über einen Bodenaustausch mit entsprechenden Folgekosten bewerkstelligen läßt.

 

Normenkette

BGB § 1004 Abs. 1 S. 1

 

Verfahrensgang

OLG Stuttgart (Entscheidung vom 23.12.1993; Aktenzeichen 19 U 45/93)

LG Stuttgart (Entscheidung vom 12.01.1993; Aktenzeichen 25 O 608/92)

 

Fundstellen

Haufe-Index 542435

BB 1996, 610

NJW 1996, 845

JZ 1996, 682

JuS 1996, 650

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