Entscheidungsstichwort (Thema)

Ungültigkeit von Mehrheitsbeschlüssen der Wohnungseigentümer. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist für den Antrag auf Entscheidung durch den Richter

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Haben die Wohnungseigentümer einen Mehrheitsbeschluß über eine Angelegenheit gefaßt, welche einem Mehrheitsbeschluß nicht zugänglich war, sondern Einstimmigkeit erfordert hätte, so ist auch ein solcher Beschluß nur ungültig, wenn er auf einen binnen eines Monats seit der Beschlußfassung gestellten Antrag hin für ungültig erklärt wird.

2. Bei unverschuldeter Versäumung der Frist des WoEigG § 23 Abs 4 S 2 kommt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht (entsprechende Anwendung des FGG § 22 Abs 2).

 

Normenkette

WEG § 23 Abs. 4; FGG § 22 Abs. 2; WoEigG § 10 Abs. 1, §§ 15, 22 Abs. 1, § 43 Abs. 1 Nr. 4

 

Fundstellen

Haufe-Index 537546

BGHZ, 65

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge