Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnungseigentum: Sondernutzungsrecht an Gemeinschaftseigentum. hier: Kraftfahrzeugabstellplatz: Erfordernis der Eintragungsbewilligung dinglich berechtigter Dritter. Wohnungseigentum. Inhaltsänderung: Erfordernis der Eintragungsbewilligung des Drittberechtigten

 

Leitsatz (redaktionell)

Regeln die Wohnungseigentümer und Teileigentümer durch Vereinbarung den Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums in der Weise, daß bestimmten Miteigentümern jeweils das Sondernutzungsrecht an einem bestimmten Kraftfahrzeugabstellplatz (oder an mehreren Plätzen) eingeräumt wird, so ist zur Eintragung dieser Vereinbarung in das Wohnungsgrundbuch, Teileigentumsgrundbuch) Grundbuch die Zustimmung dinglich berechtigter Dritter erforderlich.

 

Orientierungssatz

Ist nach materiellem Recht für die Rechtsänderung die Zustimmung des Drittberechtigten notwendig, so ist auch grundbuchrechtlich dessen Eintragungsbewilligung nötig.

 

Normenkette

BGB §§ 877, 876 Sätze 1-2; WoEigG § 5 Abs. 4, § 9 Abs. 2, § 10 Abs. 2, § 15 Abs. 1; GBO § 19

 

Verfahrensgang

OLG Stuttgart (Entscheidung vom 08.10.1982; Aktenzeichen 8 W 310/82)

LG Ravensburg (Entscheidung vom 09.06.1982; Aktenzeichen 1 T 104/82)

 

Fundstellen

Haufe-Index 542420

BGHZ, 343

DNotZ 1984, 695

JZ 1984, 1113

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge