Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnungseigentum: Sondernutzungsrecht an Gemeinschaftseigentum. hier: Kraftfahrzeugabstellplatz: Erfordernis der Eintragungsbewilligung dinglich berechtigter Dritter. Wohnungseigentum. Inhaltsänderung: Erfordernis der Eintragungsbewilligung des Drittberechtigten
Leitsatz (redaktionell)
Regeln die Wohnungseigentümer und Teileigentümer durch Vereinbarung den Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums in der Weise, daß bestimmten Miteigentümern jeweils das Sondernutzungsrecht an einem bestimmten Kraftfahrzeugabstellplatz (oder an mehreren Plätzen) eingeräumt wird, so ist zur Eintragung dieser Vereinbarung in das Wohnungsgrundbuch, Teileigentumsgrundbuch) Grundbuch die Zustimmung dinglich berechtigter Dritter erforderlich.
Orientierungssatz
Ist nach materiellem Recht für die Rechtsänderung die Zustimmung des Drittberechtigten notwendig, so ist auch grundbuchrechtlich dessen Eintragungsbewilligung nötig.
Normenkette
BGB §§ 877, 876 Sätze 1-2; WoEigG § 5 Abs. 4, § 9 Abs. 2, § 10 Abs. 2, § 15 Abs. 1; GBO § 19
Verfahrensgang
OLG Stuttgart (Entscheidung vom 08.10.1982; Aktenzeichen 8 W 310/82) |
LG Ravensburg (Entscheidung vom 09.06.1982; Aktenzeichen 1 T 104/82) |
Fundstellen
Haufe-Index 542420 |
BGHZ, 343 |
DNotZ 1984, 695 |
JZ 1984, 1113 |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen