Verfahrensgang

LG Köln (Beschluss vom 29.04.2005; Aktenzeichen 1 T 102/05)

AG Köln (Aktenzeichen 71 IN 25/02)

 

Tenor

Der Antrag des Rechtsbeschwerdeführers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für sein Rechtsmittel gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 29. April 2005 wird abgelehnt.

 

Fundstellen

NZI 2006, 593

NZI 2007, 5

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