Entscheidungsstichwort (Thema)

Rechtsentscheid in Mietsachen: Unzulässigkeit der Vorlage bei fehlender Divergenz

 

Leitsatz (redaktionell)

Ein Rechtsentscheid kommt nicht in Betracht, wenn der Vorlagebeschluß eine sich aufdrängende Auseinandersetzung mit einem Teil des Sachverhalts vermissen läßt, dessen Berücksichtigung die angenommene Divergenz beseitigt.

 

Normenkette

MietRÄndG 3 Art. 3 Abs. 1 Sätze 1, 3

 

Verfahrensgang

OLG Frankfurt am Main (Entscheidung vom 16.02.1990; Aktenzeichen 20 ReMiet 1/90)

LG Frankfurt am Main (Entscheidung vom 05.12.1989; Aktenzeichen 2/11 S 319/89)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI542317

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