In neu abzuschließenden Mietverträgen findet sich unter der Position "Betriebskosten" häufig der Hinweis: "Die Betriebskostenverordnung ist Bestandteil dieses Mietvertrags und diesem in ihrer bei Vertragsabschluss geltenden Fassung als Anlage beigefügt". Dieses Muster stellt diese Anlage dar und enthält den Verordnungstext von § 2 BetrKV.

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