Kurzbeschreibung

Der Vermieter ist an die im Mietvertrag vereinbarten Umlageschlüssel gebunden. Ergibt sich während des laufenden Mietverhältnisses ein sachlicher Grund, der eine Änderung rechtfertigt, kann der Vermieter diesen mit dem vorliegenden Schreiben geltend machen und die Zustimmung des Mieters verlangen.

Vorbemerkung

Bei der Vereinbarung des Umlageschlüssels für die Betriebskosten sind die Parteien frei. Nach Abschluss des Mietvertrags ist der Vermieter dann aber an die vereinbarten Umlageschlüssel gebunden und kann sie nur noch im Ausnahmefall oder für bestimmte Betriebskostengruppen ändern.

Betriebskosten, Änderung eines Umlageschlüssels

Herr / Frau / Eheleute

(Name und Anschrift des Mieters)

____________________, den ____________________

Mietverhältnis

Hier: Änderung des Umlageschlüssels für _______________ der Betriebskosten

Sehr geehrte/r ____________________,

nach den mietvertraglichen Vereinbarungen bin ich berechtigt, bei Vorliegen eines sachlichen Grundes den Umlageschlüssel für die Betriebskosten mit Wirkung für die Zukunft, also für den nächsten noch nicht begonnen Abrechnungszeitraum zu ändern.

Ein solcher sachlicher Grund ist in Bezug auf die Kostenposition _______________ eingetreten, die bisher nach dem Verhältnis der Wohnflächen/der Zahl der Personen/der Zahl der Einheiten/den Miteigentumsanteilen/dem Verbrauch/der Art der Nutzung/dem Verhältnis der Mieten umgelegt wurde.

Der sachliche Grund besteht in:

Die vorgenannte Kostenposition wird deshalb künftig nicht mehr nach dem bisherigen Umlageschlüssel umgelegt, sondern nach dem Verhältnis der Wohnflächen/der Zahl der Personen/der Zahl der Einheiten/den Miteigentumsanteilen/dem Verbrauch/der Art der Nutzung/dem Verhältnis der Mieten.

Da mir mietvertraglich ein Anspruch auf diese einseitige Änderung des Umlageschlüssels zusteht, bedarf es Ihrer gesonderten Zustimmung nicht. Das bedeutet, die Änderung tritt auch ohne diese in Kraft. Gleichwohl darf ich Sie bitten, mir Ihre Zustimmung hierzu durch Rücksendung des durch Sie unterzeichneten Doppels dieses Schreibens mitzuteilen.

Mit freundlichem Gruß

Vermieter

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