Richterin oder Richter am Amtsgericht
  • als ständige Vertretung der Direktorin oder des Direktors4)[1]
Richterin oder Richter am Arbeitsgericht

 

Richterin oder Richter am Landgericht

 

Richterin oder Richter am Sozialgericht

 

Richterin oder Richter am Verwaltungsgericht

 

Direktorin oder Direktor des Arbeitsgerichts1)

 

Erste Staatsanwältin oder Erster Staatsanwalt 3)

 

Staatsanwältin oder Staatsanwalt2)

 

1) An einem Gericht mit bis zu 3 Richterplanstellen; erhält eine Amtszulage nach Anlage 8.

2) Erhält als Gruppenleiterin oder Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht mit 4 Planstellen und mehr für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte eine Amtszulage nach Anlage 8; anstatt einer Planstelle für eine Oberstaatsanwältin oder einen Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiterin oder Abteilungsleiter können bei einer Staatsanwaltschaft mit 4 und 5 Planstellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte eine Planstelle für eine Staatsanwältin oder einen Staatsanwalt als Gruppenleiterin oder Gruppenleiter und bei einer Staatsanwaltschaft mit 6 und mehr Planstellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte 2 Planstellen für Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte als Gruppenleiterinnen oder Gruppenleiter ausgebracht werden.

3) Erhält eine Amtszulage nach Anlage 8.

4) Erhält als ständige Vertretung der Direktorin oder des Direktors eine Amtszulage nach Anlage 8.[2]

[1] Eingefügt durch Gesetz zur Änderung besoldungs- und beamtenrechtlicher Vorschriften. Anzuwenden ab 01.01.2019.
[2] Angefügt durch Gesetz zur Änderung besoldungs- und beamtenrechtlicher Vorschriften. Anzuwenden ab 01.01.2019.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge