Berater Freiwillige Ganztagsschule

 

Geschäftsführer der Handwerkskammer

 

Konrektor
  • als Koordinator in der Schulleitung am Deutsch-Luxemburgischen Schengen-Lyzeum Perl
  • als ständiger Vertreter des Leiters des Deutsch-Luxemburgischen Schengen-Lyzeums Perl und Didaktik- oder Organisationsleiter1)
  • als zweiter Stellvertreter des Leiters des Deutsch-Luxemburgischen Schengen-Lyzeums Perl und Didaktik- oder Organisationsleiter
Konrektor an einer Gemeinschaftsschule
  • als Koordinator in der Schulleitung an einer Gemeinschaftsschule mit voll ausgebauter Oberstufe mit mehr als 720 Schülern
  • als ständiger Vertreter des Leiters einer Gemeinschaftsschule mit voll ausgebauter Oberstufe mit 541 bis zu 720 Schülern und Didaktik- oder Organisationsleiter
  • als ständiger Vertreter des Leiters einer Gemeinschaftsschule mit voll ausgebauter Oberstufe mit mehr als 720 Schülern und Didaktik- oder Organisationsleiter1)
  • als zweiter Stellvertreter des Leiters einer Gemeinschaftsschule mit voll ausgebauter Oberstufe mit mehr als 720 Schülern und Didaktik- oder Organisationsleiter
Konrektor an einer Gesamtschule
  • als Koordinator in der Schulleitung an einer Gesamtschule mit voll ausgebauter Oberstufe mit mehr als 720 Schülern
  • als ständiger Vertreter des Leiters einer Gesamtschule mit voll ausgebauter Oberstufe mit 541 bis zu 720 Schülern und Didaktik- oder Organisationsleiter
  • als ständiger Vertreter des Leiters einer Gesamtschule mit voll ausgebauter Oberstufe mit mehr als 720 Schülern und Didaktik- oder Organisationsleiter1)
  • als zweiter Stellvertreter des Leiters einer Gesamtschule mit voll ausgebauter Oberstufe mit mehr als 720 Schülern und Didaktik- oder Organisationsleiter
Landesbeauftragter für Inklusion in Schulen und Kindertageseinrichtungen

 

Realschulrektor
  • als Landesfachberater Qualitätssicherung
  • als Leiter des Staatlichen Studienseminars für das Lehramt an Realschulen und Gesamtschulen
  • als Fachbereichsleiter am Landesinstitut für Pädagogik und Medien
Regierungsschuldirektor
  • bei der Schulaufsichtsbehörde
Rektor
  • als Landesfachberater Qualitätssicherung
  • als Leiter der Saarländischen Akademie für Begabungsförderung[1]
  • als Leiter des Staatlichen Studienseminars für die Primarstufe[2] [Bis 14.12.2017: als Leiter des Staatlichen Studienseminars für das Lehramt für die Primarstufe und für die Sekundarstufe I (Klassenstufen 5 bis 9) sowie für das Lehramt an Hauptschulen und Gesamtschulen]
  • als Fachbereichsleiter am Landesinstitut für Pädagogik und Medien
Rektor einer Erweiterten Realschule
  • als Leiter einer Erweiterten Realschule mit mehr als 360 Schülern
Rektor einer Gemeinschaftsschule
  • als Leiter einer Gemeinschaftsschule mit 361 bis zu 540 Schülern
  • als Leiter einer Gemeinschaftsschule ohne voll ausgebaute Oberstufe mit mehr als 540 Schülern
  • als Leiter einer Gemeinschaftsschule mit voll ausgebauter Oberstufe mit 541 bis zu 720 Schülern1)
Rektor einer Gesamtschule
  • als Leiter einer Gesamtschule mit 361 bis zu 540 Schülern
  • als Leiter einer Gesamtschule ohne voll ausgebaute Oberstufe mit mehr als 540 Schülern
  • als Leiter einer Gesamtschule mit voll ausgebauter Oberstufe mit 541 bis zu 720 Schülern1)
Förderschulrektor
  • als Leiter einer Sonderschule für Lernbehinderte Förderschule Lernen mit mehr als 180 Schülern oder einer sonstigen Sonderschule sonstigen Förderschule mit mehr als 90 Schülern oder mit Heim2)
  • als Landesbeauftragter für den Krankenhaus- und Hausunterricht, wenn mehr als 90 Schüler unterrichtet werden
  • als Fachbereichsleiter am Landesinstitut für Pädagogik und Medien
  • als Leiter des Staatlichen Studienseminars für Sonderpädagogik[3]
Studiendirektor
  • als der ständige Vertreter des Leiters des Landesinstituts für Pädagogik und Medien1)
  • als der ständige Vertreter des Leiters des Studienkollegs für ausländische Studierende
  • als Landesfachberater Qualitätssicherung
  • als Fachbereichsleiter am Landesinstitut für Pädagogik und Medien
Studiendirektor im Hochschuldienst

 

1) Erhält eine Amtszulage von 151,91 Euro.

2) An Sonderschule für Lernbehinderte Förderschulen mit sonderpädagogischem Förderzentrum werden zur Berechnung der Schülerzahl die Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf in der Sonderschule Förderschule und die Hälfte der Schüler in integrativen Maßnahmen an Schulen zugrunde gelegt.

[1] Eingefügt durch Gesetz Nr. 1920 zur Neuregelung und Änderung dienstrechtlicher Vorschriften. Anzuwenden ab 21.04.2017.
[2] Geändert durch Gesetz Nr. 1935 zur Änderung des Saarländischen Beamtengesetzes und des Saarländischen Besoldungsgesetzes. Anzuwenden ab 15.12.2017.
[3] Eingefügt durch Gesetz Nr. 1935 zur Änderung des Saarländischen Beamtengesetzes und des Saarländischen Besoldungsgesetzes. Anzuwenden ab 15.12.2017.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge