Besoldungsgruppe A 15

Akademische Direktorin, Akademischer Direktor
  • als wissenschaftliche oder künstlerische Mitarbeiterin oder als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter an einer Hochschule
Direktorin, Direktor

 

Hauptkustodin, Hauptkustos

 

Oberschulrätin, Oberschulrat 1 )

 

Rektorin, Rektor
  • einer eigenständigen Grundschule mit mehr als 539 Schülerinnen und Schülern
Studiendirektorin, Studiendirektor
  • als Leiterin oder Leiter einer Grundschule an einer Stadtteilschule mit mehr als 539 Schülerinnen und Schülern6)
  • als Leiterin oder Leiter einer beruflichen Schule mit bis zu 80 Schülerinnen und Schülern3)
  • als Leiterin oder Leiter einer beruflichen Schule mit mehr als 80 bis zu 360 Schülerinnen und Schülern2) 3)
  • als Leiterin oder Leiter einer Stadtteilschule oder eines Gymnasiums mit bis zu 390 Schülerinnen und Schülern2)
  • als Leiterin oder als Leiter einer Abteilung in der Sekundarstufe I oder Sekundarstufe II an einer Stadtteilschule mit mehr als 390 Schülerinnen und Schülern7)
  • als Leiterin oder Leiter einer Abteilung an einem Gymnasium mit mehr als 390 Schülerinnen und Schülern
  • als Leiterin oder Leiter eines voll ausgebauten Oberstufengymnasiums2)
  • als ständige Vertretung der Leiterin oder des Leiters

    • einer beruflichen Schule mit mehr als 80 bis zu 360 Schülerinnen und Schülern, 3)
    • einer beruflichen Schule mit mehr als 360 Schülerinnen und Schülern, 2) 3)
    • einer Stadtteilschule oder eines Gymnasiums mit bis zu 390 Schülerinnen und Schülern,
    • einer Stadtteilschule oder eines Gymnasiums mit mehr als 390 Schülerinnen und Schülern, 2)
    • eines voll ausgebauten Oberstufengymnasiums,
    • eines zweizügig voll ausgebauten Oberstufengymnasiums, 2)
    • eines zweizügig voll ausgebauten Abendgymnasiums, 2)
    • des Studienkollegs - 2)
  • zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben
  • am Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung
  • an der Volkshochschule
Rektorin, Rektor einer Sonderschule
  • als Leiterin oder Leiter einer Sonderschule mit mehr als 11 Klassen
Vertreterin oder Vertreter der Leiterin oder des Leiters der Norddeutschen Akademie für Finanzen und Steuerrecht Hamburg

 

Körperschaftsbeamtinnen und -beamte:

Oberärztin, Oberarzt 4); Chefärztin, Chefarzt 5); Geschäftsführerin, Geschäftsführer der Handwerkskammer Hamburg
  • als Direktorin oder Direktor eines Regionalen Bildungs- und Beratungszentrums

1) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 16.

2) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.

3) Bei Schulen mit Teilzeitunterricht rechnen 2,5 Unterrichtsteilnehmerinnen und -teilnehmer mit Teilzeitunterricht als eine Person.

4) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 14.

5) Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 14, A 16.

6) Maßgeblich ist die Anzahl der Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie gegebenenfalls vorhandener Vorschulklassen.

7) Maßgeblich ist die Anzahl der Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 5.

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