Besoldungsgruppe A 15
Akademische Direktorin, Akademischer Direktor |
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Direktorin, Direktor |
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Hauptkustodin, Hauptkustos |
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Oberschulrätin, Oberschulrat 1 ) |
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Rektorin, Rektor |
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Studiendirektorin, Studiendirektor |
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Rektorin, Rektor einer Sonderschule |
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Vertreterin oder Vertreter der Leiterin oder des Leiters der Norddeutschen Akademie für Finanzen und Steuerrecht Hamburg |
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Körperschaftsbeamtinnen und -beamte: Oberärztin, Oberarzt 4); Chefärztin, Chefarzt 5); Geschäftsführerin, Geschäftsführer der Handwerkskammer Hamburg |
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1) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 16.
2) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
3) Bei Schulen mit Teilzeitunterricht rechnen 2,5 Unterrichtsteilnehmerinnen und -teilnehmer mit Teilzeitunterricht als eine Person.
4) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 14.
5) Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 14, A 16.
6) Maßgeblich ist die Anzahl der Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie gegebenenfalls vorhandener Vorschulklassen.
7) Maßgeblich ist die Anzahl der Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 5.
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