Konrektorin, Konrektor (kw)
  • als ständige Vertretung der Leiterin oder des Leiters einer Grund- und Hauptschule mit Realschule, Hauptschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule mit mehr als 540 bis zu 720 Schülerinnen und Schülern
  • als ständige Vertretung der Leiterin oder des Leiters einer Grund- und Hauptschule mit Realschule, Hauptschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule mit mehr als 720 Schülerinnen und Schülern1)
Zweite Konrektorin, Zweiter Konrektor (kw)
  • an einer Grund- und Hauptschule mit Realschule, Hauptschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule mit mehr als 720 Schülerinnen und Schülern
Rektorin, Rektor (kw)
  • einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit mehr als 360 Schülerinnen und Schülern
  • einer Grund- und Hauptschule mit Realschule, Hauptschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule mit bis zu 540 Schülerinnen und Schülern
  • einer Grund- und Hauptschule mit Realschule, Hauptschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule mit mehr als 540 bis zu 720 Schülerinnen und Schülern1)
Rektorin, Rektor an einer Gesamtschule (kw)
  • als Leiterin oder Leiter der Grundstufe der Gesamtschule mit mehr als 360 Schülerinnen und Schülern
  • als Leiterin oder Leiter der Haupt- und Realschule in einer kooperativen Gesamtschule
  • als Leiterin oder Leiter einer unselbständigen auslaufenden Grund- und Hauptschule mit Realschule an einer Gesamtschule im Aufbau
  • als Leiterin oder Leiter einer unselbständigen auslaufenden Grund- und Hauptschule mit Realschule, Hauptschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule an einer nicht voll ausgebauten Gesamtschule

1) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.

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