In den Besoldungsgruppen W 2 und W 3 werden nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften neben dem als Mindestbezug gewährten Grundgehalt Leistungsbezüge vergeben:

 

1.

aus Anlass von Berufungs- und Bleibeverhandlungen,

 

2.

fur besondere Leistungen in Forschung, Lehre, Kunst, Weiterbildung und Nachwuchsförderung sowie

 

3.

für die Wahrnehmung von Funktionen in der Hochschulleitung sowie in der Fakultätsleitung.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge