(1) Zur Besoldung gehören folgende Dienstbezüge:
1. |
Grundgehalt, |
2. |
Leistungsbezüge für Professorinnen und Professoren sowie hauptberufliche Leiterinnen und Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen, |
3. |
Familienzuschlag, |
4. |
Zulagen, |
5. |
Vergütungen, |
6. |
Auslandsbesoldung. |
(2) Zur Besoldung gehören ferner folgende sonstige Bezüge:
1. |
Anwärterbezüge, |
2. |
jährliche Sonderzahlungen, |
3. |
vermögenswirksame Leistungen, |
4. |
leistungsorientierte Besoldung, |
5. |
Zuschläge, |
6. |
Zuwendungen. |
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