Direktorin der Staats- und Universitätsbibliothek, Direktor der Staats- und Universitätsbibliothek
Direktorin der Ortspolizeibehörde Bremerhaven, Direktor der Ortspolizei behörde Bremerhaven
Landesbehindertenbeauftragte, Landesbehindertenbeauftragter
Leitende Branddirektorin, Leitender Branddirektor
- als Leiterin oder als Leiter der Feuerwehr Bremen -
Leitende Direktorin 1), Leitender Direktor 1)
Rektorin der Hochschule Bremerhaven 2), Rektor der Hochschule Bremerhaven 2)
Rektorin der Hochschule für Künste Bremen 2), Rektor der Hochschule für Künste Bremen 2)
Rektorin der Hochschule für Öffentliche Verwaltung 2), Rektor der Hochschule für Öffentliche Verwaltung 2),
Leitende Regierungsdirektorin 1), Leitender Regierungsdirektor 1)
Senatsrätin 1) 3), Senatsrat 1) 3)
- bei einer obersten Landesbehörde -
Fußnote
1) Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 16, B 3.
2) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe W 3.
3) Die Zahl der Planstellen für Senatsrätinnen und Senatsräte in den Besoldungsgruppen B 2 und B 3 darf zusammen 60 vom Hundert der Gesamtzahl der Planstellen für Senatsrätinnen und Senatsräte nicht überschreiten.
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