Auch wenn das Gericht statt eines schriftlichen Vorverfahrens anzuordnen, einen frühen ersten Termin bestimmt, wird in der richterlichen Verfügung der Termin zur mündlichen Verhandlung mitgeteilt. Daneben wird die beklagte Gemeinschaft der Wohnungseigentümer binnen bestimmter Frist aufgefordert, auf die Klage zu erwidern.

 

Vereinzelt kurze Fristen zur Klageerwiderung

Immer noch herrscht bei Gerichten vereinzelt die Unsitte, eine Frist zur Klageerwiderung von nur 2 Wochen zu setzen. Eine derart kurze Frist ist in aller Regel auch für Anwälte zu kurz. Sollte jedenfalls noch kein Rechtsanwalt gefunden sein, sollte der Verwalter zur Sicherheit Fristverlängerung beantragen.

 

Musterschreiben: Antrag auf Fristverlängerung

Amtsgericht Düsseldorf

– Abteilung für WE-Sachen –

Werdener Straße 1

40227 Düsseldorf

Per Telefax vorab an: 0211 / 875651160

In der Wohnungseigentumssache

514 C 67/19

Meier ./. WEG "Erlenweg 14-18 in 40589 Düsseldorf"

ist mir als Verwalter der WEG "Erlenweg 14-18 in 40589 Düsseldorf" am heutigen Tag die Klage zugestellt worden. In der begleitenden richterlichen Verfügung wurde eine Frist zur Erwiderung auf die Klage von 2 Wochen gesetzt. Mit der Vertretung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer soll ein Rechtsanwalt beauftragt werden. Eine Anwaltsbeauftragung kann allerdings erst am _____ erfolgen.

Im Hinblick auf die zweiwöchige Frist zur Klageerwiderung beantrage ich,

die Frist zur Klageerwiderung um 2 Wochen zu verlängern.

Schulze

als Verwalter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer "Erlenweg 14-18 in 40589 Düsseldorf"

Zustellung allein der Klageschrift ohne Klagebegründung

Immer noch stellenweise verbreitete Unsitte ist es, dass Gerichte lediglich die Klageschrift zustellen und entsprechende Fristen für die Abgabe der Verteidigungsbereitschaft und die Klageerwiderung setzen, obwohl noch gar keine Klagebegründung vorliegt. Bekanntlich ist die Anfechtungsklage gem. § 45 Satz 1 WEG innerhalb einer Frist von einem Monat seit Beschlussfassung zu erheben, nach derselben Vorschrift hat der Kläger allerdings einen weiteren Monat Zeit, diese zu begründen.

Auch wenn in diesen Fällen noch keine Klagebegründung vorliegt und gar nicht klar ist, ob das Verfahren ggf. wegen Versäumens der Begründungsfrist für den klagenden Wohnungseigentümer verloren geht, müssen Verteidigungsbereitschaft erklärt und ggf. Anträge auf Fristverlängerung entsprechend der dargestellten Muster gestellt werden.

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