Keiner Zustimmung bedarf die Erteilung eines Aufenthaltstitels an
3. |
Ingenieure und Techniker als technische Mitarbeiter im Forschungsteam einer Gastwissenschaftlerin oder eines Gastwissenschaftlers oder |
4. |
Lehrkräfte öffentlicher Schulen oder staatlich anerkannter privater Ersatzschulen. |
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