Keiner Zustimmung bedarf die Erteilung einer Blauen Karte EU, wenn der Ausländer
1. |
ein Gehalt nach § 41a Absatz 1 erhält oder |
2. |
einen inländischen Hochschulabschluss besitzt und die Voraussetzungen des § 41a Absatz 2 erfüllt. |
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