Mütter und Väter, die für ihr Kind tatsächlich sorgen, haben einen Anspruch auf Beratung in Partnerschaftskonflikten durch das Jugendamt. Die Beratung verfolgt den Zweck:

  • ein partnerschaftliches Leben in der Familie aufzubauen,
  • Konflikte und Krisen zu bewältigen und
  • wenn sich die Eltern trennen oder scheiden lassen, günstige Bedingungen für eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen förderliche Wahrnehmung der Elternverantwortung zu schaffen.

Anspruchsberechtigt sind Mütter und Väter, die das Sorgerecht für ihr Kind haben oder faktisch für ihr Kind sorgen. Im Vordergrund der Beratung steht die psychische Beratung. Es werden aber auch rechtliche Auskünfte hinsichtlich Konflikten, Trennung und Scheidung erörtert, wenn sie das Wohl des Kindes betreffen.

Bei einer Trennung oder Scheidung werden die Eltern durch das Jugendamt darüber hinaus beraten, wie sie ein einvernehmliches Konzept zur Wahrnehmung des Sorgerechts entwickeln können. Daran sind ihre Kinder zu beteiligen.

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