Rz. 62

Durch das Gesetz vom 16.1.2003 trat in Belgien das Rechtspersonenregister (RPR) an die Stelle des Handelsregisters. Gemäß Art. 2:7 GGV ist das Rechtspersonenregister ein Teil der "Zentralen Datenbank der Unternehmen" ("Banque-Carrefour des Entreprises/Kruispuntbank van Ondernemingen"; "BCE/KBO"), im Folgenden "ZDU" genannt.

 

Rz. 63

Die ZDU umfasst u.a. die belgischen Gesellschaften mit Rechtspersönlichkeit. Hierbei wird nicht zwischen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Gesellschaften unterschieden. Auch ausländische Gesellschaften, deren Sitz, Niederlassung oder Filiale sich in Belgien befindet, müssen in das Register eingetragen werden.

Bei seiner Eintragung wird dem Unternehmen (mit Ausnahme der Niederlassungen) eine eigene Identifikationsnummer ("numéro d’entrprise/ondernemingsnummer") zugewiesen. Die Niederlassungen werden gesondert registriert und erhalten eine eigene Niederlassungsnummer.

 

Rz. 64

Zur praktischen Durchführung der Eintragung und Löschung von Daten in die bzw. aus der ZDU wurden am 1.7.2003 Unternehmensschalter eingerichtet. Dabei handelt es sich um Organisationen in der Rechtsform von Vereinen, die mit der Verwaltung der Daten im Unternehmensregister betraut wurden.

Für Informationen aus dem Unternehmensregister muss man seine Anfrage daher an einen Unternehmensschalter richten. Der Zugang via Internet ist dem Öffentlichen Dienst vorbehalten. Derzeit gibt es in Belgien neun anerkannte Unternehmensschalter. Festzuhalten ist, dass – anders als beim Unternehmensgericht – hinsichtlich der Unternehmensschalter keine geographischen Zuständigkeitsvorschriften bestehen; die Wahl des Unternehmensschalters bleibt also den Gesellschaftsorganen überlassen.

Wenn die Gesellschaft (wie bspw. die GmbH) durch eine notarielle Urkunde gegründet wird, sorgt der beurkundende Notar für die Eintragung der Gesellschaft in das Register.

 

Rz. 65

In Belgien wird die Europäische Richtlinie 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung ("4. AML-Richtlinie") durch das Gesetz vom 18. September 2007 zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zur Begrenzung der Verwendung von Bargeld umgesetzt. Das Gesetzt sieht die Einführung eines Registers der wirtschaftlichen Eigentümer vor (UBO-Register).

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