§ 12 Sehhilfen
(1) Aufwendungen für die erstmalige Beschaffung von Sehhilfen sind nur bei Vorlage einer schriftlichen augenärztlichen Verordnung beihilfefähig.
(2) Aufwendungen für Brillen sind einschließlich der Handwerksleistungen in folgendem Umfang beihilfefähig:
1. |
als angemessen gelten Aufwendungen bis zu folgenden Höchstbeträgen, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist: für ein
Mehraufwendungen für Gläser mit prismatischer Wirkung sind bis zu einem Betrag von 21 Euro je Glas beihilfefähig, im Übrigen können höhere Aufwendungen nur berücksichtigt werden, wenn nachgewiesen wird, dass für sie ein zwingender medizinischer Grund vorliegt; Aufwendungen für ein Brillengestell sind nicht beihilfefähig; |
2. |
Mehraufwendungen für Kunststoff- und Leichtgläser sind bis zu einem Betrag von 21 Euro je Glas beihilfefähig nur bei
|
3. |
Mehraufwendungen für getönte Gläser (Lichtschutzgläser) und für phototrope Gläser sind bis zu einem Betrag von 11 Euro je Glas nur beihilfefähig, wenn eine der nachstehenden Indikationen vorliegt:
|
4. |
Aufwendungen für die Ersatzbeschaffung von Brillen sind nur beihilfefähig, wenn seit dem Kauf der bisherigen Brille mindestens drei Jahre vergangen sind; dies gilt nicht, wenn
eine erneute schriftliche augenärztliche Verordnung ist nur erforderlich, wenn sich die für die Anwendung von Nummer 1 dritter Halbsatz und der Nummern 2 und 3 erheblichen Umstände geändert haben; Aufwendungen für die Refraktionsbestimmung durch eine Augenoptikerin oder einen Augenoptiker sind bis zu einem Höchstbetrag von 13 Euro beihilfefähig; |
5. |
Nicht beihilfefähig sind Aufwendungen für Brillenversicherungen sowie für Etuis und dergleichen. |
(3) 1Aufwendungen für Kontaktlinsen sind nur beihilfefähig, wenn eine der nachstehenden Indikationen vorliegt:
1. |
Aniseikonie, |
2. |
Anisometropie ab 2 Dioptrien, |
3. |
Aphakie, |
4. |
Astigmatismus obliquus ab 2 Dioptrien, |
5. |
regulärer Astigmatismus rectus und inversus ab 3 Dioptrien, |
6. |
irregulärer Astigmatismus, |
7. |
Hyperopie ab 8 Dioptrien, |
8. |
Keratokonus, |
9. |
Myopie ab 8 Dioptrien, |
10. |
progressive Myopie bei Kindern, wenn der progressive Verlauf innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nachweisbar ist, |
11. |
regulärer Astigmatismus ab 3 Dioptrien, |
12. |
als Verbandlinse bei schwerer Erkrankung der Hornhaut, bei durchbohrender Hornhautverletzung oder bei Einsatz als Medikamententräger, |
13. |
als Okklusionslinse in der Schielbehandlung, sofern andere Maßnahmen nicht durchführbar ... |
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