Zusammenfassung
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist nicht nur auf die Möglichkeit der Kündigung beschränkt. Möglich sind auch eine Beendigung durch Zeitablauf (Befristung), eine einvernehmliche Aufhebung, eine Anfechtung oder die Beendigung durch den Tod des Arbeitnehmers.
Arbeitsrecht
Ein unbefristeter Arbeitsvertrag endet nicht automatisch bei Erreichen der (Regel-)Altersgrenze. Hierzu bedarf es einer Altersgrenzenregelung[1], etwa im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung.
Arbeitsverhältnisse können zudem auf verschiedene Weise beendet werden.
Eine Beendigung ist insbesondere durch Kündigung möglich, aber auch durch
- den Tod des Arbeitnehmers,
- Ablauf der vereinbarten Dauer bei einem befristeten Arbeitsvertrag oder Erreichen des Zwecks bei einer vereinbarten Zweckbefristung (z. B. Genesung des Vertretenen bei einer Krankheitsvertretung),
- einen Aufhebungsvertrag,
- die Anfechtung des Arbeitsvertrags sowie
- einen Vergleich im Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht.
Unterschied von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
Anders als beim "Aufhebungsvertrag" wird das Arbeitsverhältnis durch einen "Abwicklungsvertrag" nicht beendet. Der Abwicklungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach einer bereits ausgesprochenen Kündigung, deren Wirksamkeit zumindest fraglich ist. Mit dem Abwicklungsvertrag wird die Unsicherheit über die Wirksamkeit der Kündigung beseitigt, indem Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Regelung über die Modalitäten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses treffen. Das Arbeitsverhältnis wird also nicht durch den Abwicklungsvertrag beendet, sondern durch die vorausgehende Kündigung.
S. Altersrente.
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