1Die Beamten der Bremischen Bürgerschaft sind Landesbeamte. 2Die Ernennung, Entlassung und Zurruhesetzung der Beamten der Bremischen Bürgerschaft werden durch den Vorstand der Bremischen Bürgerschaft vorgenommen, der zugleich oberste Dienstbehörde für diese Beamten ist.

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