Entscheidungsstichwort (Thema)
Kein Rechtsentscheid in Mietsachen über Kündigungsvoraussetzung
Orientierungssatz
(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
1. Unter welchen Voraussetzungen der Vermieter zur außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt sein kann, fällt in das Gebiet tatrichterlicher Würdigung und ist einem Rechtsentscheid nicht zugänglich.
2. Verallgemeinernde Regeln können dafür nicht durch Rechtsentscheid aufgestellt werden; daher hängt es auch allein von den Umständen des Einzelfalls ab, ob die Anbringung eines Transparents mit gesellschaftspolitischer Aufschrift an der Straßenfassade des Anwesens durch den Mieter zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt.
Normenkette
MietRÄndG 3 Art. 3; BGB §§ 553, 554a, 564b
Fundstellen
Dokument-Index HI538283 |
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