Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur Auslegung einer Partnerschaftsvereinbarung, die für den Tod eines der Partner die Verteilung von Gegenständen und Geldvermögen an die jeweiligen Kinder vorsieht. Zur Auslegung eines Testaments, in dem der Erblasser seinen Kindern den Hauptbestandteil des Nachlasses, sein Geldvermögen, zu gleichen Teilen vermacht, im übrigen aber ihnen wertmäßig unterschiedliche Gegenstände zuwendet

 

Leitsatz (amtlich)

Zur sachlichen Prüfungsbefugnis des Beschwerdegerichts im Erbscheineinziehungsverfahren, soweit eine Unrichtigkeit des Erbscheins den Beschwerdeführer nicht beschwert.

 

Normenkette

BGB §§ 133, 2087; FGG §§ 12, 20, 24 Abs. 3, §§ 27, 28 Abs. 3

 

Verfahrensgang

LG München II (Zwischenurteil vom 17.08.1999; Aktenzeichen 6 T 4277/99)

AG Ebersberg (Zwischenurteil vom 23.06.1999; Aktenzeichen VI 649/98)

 

Tenor

I. Die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 6 gegen den Beschluß des Landgerichts München II vom 17. August 1999 wird zurückgewiesen.

II. Die Beteiligte zu 6 hat den Beteiligten zu 1 bis 4 die ihnen im Verfahren der weiteren Beschwerde entstandenen Kosten zu erstatten.

III. Der Geschäftswert des Verfahrens der weiteren Beschwerde wird auf DM 117.845 festgesetzt.

 

Gründe

I.

Der im Alter von 59 Jahren verstorbene Erblasser war zweimal verheiratet. Aus der ersten geschiedenen Ehe entstammen die Beteiligten zu 1 bis 4; seine zweite am 24.3.1995 geschlossene Ehe blieb kinderlos. Der Erblasser war Miteigentümer zu 1/2 eines Hausanwesens in L. (Anteilswert DM 68.417) und eines Grundstücks in A. zu 1/8 (Anteilswert DM 28.750).

Am 1.7.1995 verfaßte der Erblasser ein privatschriftliches Testament, in dem es u. a. heißt:

– Mein letzter Wille –

Meine Frau hat mich verlassen. …

Ich habe ihre schriftliche Nachricht erhalten, daß sie nicht zurückkehrt. (Ohne Absender).

Im Falle meines Todes:

Mein Sohn … (Beteiligter zu 1), soll für meine Kinder die finanzielle Klärung übernehmen.

Ich besitze zwei Sparbücher …, sowie … – Anteile. Gesamtwert ca. 170.000 DM.

50 % = 35.000 von d. Sparkasse soll meine Frau erhalten, desgleichen alles was die Wohnung betrifft ca. 20.000 DM

Das Geld (170.000 – 35.000) = 135.000 DM ist auf meine Kinder aufzuteilen.

Mein Auto mein Sohn … (Beteiligter zu 3) erhalten.

Die Ansprüche auf das Wohnhaus in L. (50 %) übertrage ich auf meine Tochter … (Beteiligte zu 2).

Die Ansprüche auf das Grundstück A. … übertrage ich auf … (Beteiligter zu 1).

Mein Girokonto ebenfalls … (Beteiligter zu 1) zugesprochen. … Auf der Wohnung wurde eine Kaution hinterlegt (Zeitwert etwa 4.000 DM), die ist ebenfalls … (Beteiligter zu 1) zuzuschreiben.

Meine Kleidung soll unter den Kindern aufgeteilt werden.

Ebenfalls unter dem 1.7.1995 verfaßte der Erblasser handschriftlich folgendes von ihm unterzeichnete Schreiben:

Mein Schreiben: letzter Wille

Für alle Nachlässe aus meiner Ehe (Wohnung, Sparbücher, Einlagen, Versicherungen) erhält mein Sohn … (Beteiligter zu 1), 25 % für die Abwicklung aller Aufgaben. Ich möchte, daß er im Interesse aller dies wahrnimmt und keinen bevor- oder benachteiligt.

Seit Oktober 1995 war die Beteiligte zu 5 seine Lebensgefährtin; die Beteiligte zu 6 ist deren Tochter. Im September 1997 zog der Erblasser zu der Beteiligten zu 5. Am 4.11.1997 wurde seine zweite Ehe geschieden. Am 10.11.1997 traf der Erblasser mit der Beteiligten zu 5 eine von ihm handschriftlich verfaßte und von ihm und der Beteiligten zu 5 unterschriebene, acht Ziffern umfassende „Partnerschaftsvereinbarung”. Die Ziffern 1 bis 5 halten fest, wer von beiden Partnern was eingebracht hat und wie die Lasten der Wohnung und des Haushalts verteilt werden. Ziffern 6 bis 8 lauten wie folgt:

6.) Im Falle eines Todes geht der gemeinsame Hausrat an den Überlebenden. (Einbaugeräte mit Inhalt)

Ausnahme: …

Bekleidung und Kellereinlagerung werden an die jeweiligen Fam. Mitglieder … (Beteiligte zu 6) bzw. … (Beteiligter zu 1) aufgeteilt.

7.) Die finanziellen Bestände (Ersparnisse) gehen ebenfalls an die genannten Kinder über. Im Fall von Krankheit erhalten sowohl … (Beteiligte zu 5) als auch … (Erblasser) Vollmacht die finanziellen Aufgaben vorzunehmen (Nachweisbar).

8.) Diese Vereinbarung gilt bis zu einem Widerruf (Dieser muß glaubhaft begründet sein.)

Am 19.2.1998 verfaßte der Erblasser handschriftlich ein von ihm als „Schenkungsurkunde” betiteltes Schreiben, das er und die Beteiligte zu 5 unterschrieben. Diese Schenkungsurkunde betraf seinen Hälfteanteil am Grundstück in L. Darin heißt es:

Hiermit schenke ich im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte: Die Hälfte des o.a. Grundstücks meinen Kindern. Für die Durchführung aller rechtlichen Angelegenheiten bestimme ich … (Beteiligter zu 3).

Nach dem Tod des Erblassers am 30.10.1998 beantragte der Beteiligte zu 1, den seine Geschwister (Beteiligte zu 2 bis 4) umfassend bevollmächtigt hatten, einen Erbschein dahingehend, daß die Beteiligten zu 1 bis 4 den Erblasser zu je 1/4 beerbt hätten. Den entsprechenden Erbschein erteilte das Nachlaßgericht am 18.5.1999. Die Beteiligte zu 6 beantragte, diesen Erbschein weg...

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