Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnungseigentum: Verurteilung des Verwalters wegen Vermögens- oder Eigentumsdelikten als Abberufungsgrund

 

Leitsatz (redaktionell)

Die Verurteilung wegen eines Vermögens- oder Eigentumsdelikts spricht grundsätzlich gegen die (Wieder-) Bestellung eines Verwalters und rechtfertigt seine Abberufung, auch wenn die Tat sich nicht gegen die Wohnungseigentümer gerichtet hatte.

 

Normenkette

WoEigG § 26 Abs. 1

 

Verfahrensgang

LG Kempten (Entscheidung vom 16.12.1997; Aktenzeichen 4 T 261/97)

AG Kempten (Entscheidung vom 29.12.1996; Aktenzeichen 5 UR II 58/96)

 

Fundstellen

Haufe-Index 541863

NJW-RR 1998, 1022

BayObLGR 1998, 42

FGPrax 1998, 100

NZM 1998, 486

ZMR 1998, 446

WuM 1998, 624

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