Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnungseigentum: Zustimmungspflicht bei Neuerrichtung einer Gasleitung; Zustimmung unter Bedingungen und Auflagen

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Die Neuerrichtung einer Gasleitung, die aus dem Kellerraum eines Wohnungseigentümers durch eine tragende Wand in den Kellerraum eines anderen Wohnungseigentümers führen soll, ist eine zustimmungsbedürftige bauliche Veränderung.

2. Die Zustimmung zu einer baulichen Veränderung kann an Auflagen und Bedingungen geknüpft werden. Ein Anspruch auf Zustimmung besteht grundsätzlich nicht.

 

Normenkette

WoEigG § 22 Abs. 1

 

Verfahrensgang

LG München I (Entscheidung vom 03.11.1997; Aktenzeichen 1 T 6312/97)

AG München (Entscheidung vom 11.03.1997; Aktenzeichen UR II 1024/96)

 

Fundstellen

Haufe-Index 541843

BayObLGR 1998, 41

NZM 1998, 1014

WuM 1999, 656

IPuR 1999, 52

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